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TARIFVERTRÄGE ZEITARBEIT DGB / iGZ
Tarifverträge Zeitarbeit
DGB/BZA (2010 – 2013), gültig ab 1. Juli 2010
Entgelttarifvertrag Zeitarbeit
Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.)
und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB
(IG BCE, NGG. IG Metall, GEW, ver.di, IG BAU, GdP)
§ 2 Entgelte
Es werden die nachfolgenden Stundenentgelte gezahlt. Der Anspruch auf die Grundvergütung (Eingangsstufe) ergibt sich aus § 4 des Entgeltrahmentarifvertrags.
Der Anspruch auf die einsatzbezogene Zulage ergibt sich aus § 5 des Entgeltrahmentarifvertrags.
Entgelttabelle West und Entgelttabelle Ost
Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit
§ 2 Eingruppierungsgrundsätze
- 2.1. Der Arbeitnehmer wird zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses entsprechend der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung in die jeweilige Entgeltgruppe eingruppiert (Stammentgeltgruppe). Für die Eingruppierung ist die tatsächlich notwendige Qualifikation für die im Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.
Die in § 3 aufgeführten Entgeltgruppen gelten ab dem 1. Juli 2010. - 2.2. Werden dem Arbeitnehmer zeitweise Arbeiten übertragen, die einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, werden diese durch eine Zulage für die entsprechende Dauer der Tätigkeit abgegolten. Während der Zeit, die der Arbeitnehmer nicht bei einem Entleiher eingesetzt ist, erhält er die Vergütung gemäß Stammentgeltgruppe.
- 2.3. Übt der Arbeitnehmer vorübergehend auf Veranlassung des Arbeitgebers bis zu 6 Wochen (vgl. Protokollnotiz Nr. 5, künftig PN) eine geringwertigere Tätigkeit aus, so hat er Anspruch auf die Bezahlung in seiner Stammentgeltgruppe. Wird dem Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraumes eine Tätigkeit angeboten, die seiner Stammentgeltgruppe entspricht und lehnt er diese ab, wird nach 6 Wochen die Entlohnung der tatsächlich ausgeführten Tätigkeit angepasst. Wird dem Arbeitnehmer eine solche Tätigkeit nicht angeboten, bleibt es bei der Entlohnung in der Stammentgeltgruppe.
Wird der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum als 6 Wochen den Anforderungen seiner Stammentgeltgruppe nicht gerecht, so kann auf Verlangen des Arbeitgebers eine neue Eingruppierung erfolgen.
Manteltarifvertrag Zeitarbeit
§ 3 Arbeitszeit
3.1. Arbeitszeit
3.1.1. Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.
3.1.2. Die individuelle regelmäßige Arbeitszeit pro Monat richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage.
In Monaten mit
20 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 140 Stunden
21 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 147 Stunden
22 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 154 Stunden
23 Arbeitstagen beträgt die Monatsarbeitszeit 161 Stunden.
Arbeitnehmer, die auf eigenen Wunsch und aufgrund betrieblicher Möglichkeiten mit einer geringeren als der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 3.1.1. beschäftigt werden, sind Teilzeitbeschäftigte.
Die regelmäßige Arbeitszeit pro Monat berechnet sich dann anteilig. Teilzeitbeschäftigte haben im Rahmen ihres Arbeitsvertrages die gleichen tariflichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte, soweit sich aus den Tarifverträgen nichts anderes ergibt.
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
Sondervereinbarungen
1. Verhinderung des Missbrauchs von Zeitarbeit
2. Gemeinsame Einrichtung zur Sicherung und Förderung von Tariftreue
3. Qualifizierung und Weiterbildung
Stichwort Tariftabelle
Auszug aus dem o.g. Tarifvertrag, volle Version bei www.hundertprozentich.de/tarifvertraege.html
durchschnittliche arbeitstage pro monat: Ich bin im Moment dabei die Rahmenpläne für die Einführung des EDV Dienstplans zu erstellen Hierbei bin ich auf eine Frage gestossen. Nach meinem Wissen berechnet Beste Antwort: Das kommt auf den jeweiligen Monat/Jahr an, denn die Tage eines Monats variieren zwischen 28 und 31. Dann kommt es noch darauf an, ob man 5 Erholungsurlaub – Wikipedia Erholungsurlaub ist die wichtigste Form des gesetzlich geregelten Urlaubs . Der Erholungsurlaub hat den Zweck, es dem Arbeitnehmer zu ermöglichen, sich zu erholen Hallo wollte gerne mal wissen wie ich den stundenlohn bei einen festgehalt ausrechne, bin am überlegen ob ich die firma wechel und da bekomme ich 25 mehr zum Thema: rechne, festgehalt, mein, .kesenstb.de
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