In der Erklärung zum Sperrvermerk der Kirchensteuer kann man den automatisierten Datenabruf seiner rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sperren lassen oder die Sperrung widerrufen.
Diese Erklärung zum Sperrvermerk der Kirchensteuer findet sich auf dem Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung
Wir können hier keinen direkten Link zu dem Formular bieten, es ist auf der oben angegebenen Seite einfach zu finden: Man klickt links auf ‚Formularcenter‘ und gibt in das dortige Suchfeld „Kirchensteuer“ ein. Es erscheint unter anderem das Formular Erklaerung zum Sperrvermerk Formular ID: 010156. Dies kann man drucken, herunterladen oder gleich ausfüllen und drucken. Hier wenigstens ein Bild als Muster:

Erklaerung zum Sperrvermerk 010156
In dem Formular gibt es die Möglichkeiten:
1. Eintragung eines Sperrvermerks
Hiermit beantrage ich gemäß § 51a Abs. 2e EStG, dass der automatisierte Datenabruf meiner rechtlichen Zugehörigkeit zu einer
steuererhebenden Religionsgemeinschaft bis auf schriftlichen Widerruf unterbleibt (Sperrvermerk).2. Löschung eines Sperrvermerks
Hiermit widerrufe ich meinen Sperrvermerk gegen den automatisierten Datenabruf meiner rechtlichen Zugehörigkeit zu einer
steuererhebenden Religionsgemeinschaft.
(Zitat aus Erklärung zum Sperrvermerk, Formular: FMS 010156)
Wir zeigen Euch hier nur den Link zu dem Formular! Dieses muß ausgefüllt beim Finanzamt eingereicht werden!!
Info zu:
- Sperrvermerkserklärung Kirchensteuer
- Sperrvermerkserklärung Kirchensteuer Formular
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