Allgemein zur Erörterung: Entgelt im öffentlichen Dienst
Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeiten, der Soldaten und der Beamten bezeichnet. Damit meint man monatlich ausbezahlte laufende Bezüge.
Im Gegensatz dazu dreht es sich bei Angestellten um eine Vergütung und bei Arbeitern um den Lohn.
Eine ‚Angestelltenbesoldung‘ in diesem Sinne kennen wir nicht.
Angestellte und Arbeiter des Bundes und der Kommunen erhalten ein Entgelt nach den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
für die Angestellten und Arbeiter der Länder ist die Vergütung (Entgelt) bzw. der Lohn durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt.
Detaillierte Informationen zu Tarifarbeit und Tarifpolitik Öffentlicher Dienst sowie Überleitungs-Tarifverträge und Entgelttabellen sind bei ver.di zu finden: ver.di: TVöD, Überleitungs-Tarifverträge, Entgelttabellen
Info zu:
- angestellten Besoldung
Besoldung Vergütung:
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