Wann gibt es Feiertagszuschläge:
Für Arbeiten die an Feiertagen zwischen 00.00 – 24.00 Uhr anfallen, werden Zuschläge, die
bis zu maximal 125% steuerfrei sind, wie folgt bezahlt:
Feiertag Zuschlag: Mo-Sa Zuschlag So
Neujahr 150% 150%
Hl. Drei Könige 150% 60%
Karfreitag 150% -
Ostersonntag - 150%
Ostermontag 150% -
1.Mai 150% 150%
Himmelfahrt 150% -
Pfingstsonntag - 150%
Pfingstmontag 150% -
Fronleichnam 150% -
Tag der dt. Einheit 150% 60%
Allerheiligen 150% 60%
1.Weihnachtsftag 150% 150%
2.Weihnachtsftag 150% 150%
Heiligabend ab 13.00 Uhr 100% 100%
alle Angaben ohne Gewähr aus dem Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie
siehe auch:
Wann gibt es Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Berechnung von Nachtarbeits- und Sonntagsarbeitszuschlägen, Schichtzulage
Feiertagszuschlag: